Gerne erstellen wir Ihnen ein Ratenzahlungsmodell, welches Ihnen ermöglicht, in kleinen angenehmen Raten ihre komplette Ausbildung zu finanzieren. Sprechen Sie uns hierzu an oder schicken Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an.
Als Zivildienstleistender haben Sie während ihrer Zivildienstzeit Anspruch auf finanzielle Bezuschussung ihrer Fortbildungsgebühren. Im Regelfall übernimmt das Bundesamt für Zivildienst 80% der Fortbildungsgebühren. Den genauen Maximalbetrag sowie die möglichen Sonderurlaubstage kann Ihnen ihr Zivildienstbeauftragter nennen.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gewährt ehemaligen Zeitsoldaten unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen. Weitere Informationen erhalten Sie von ihrem Sachbearbeiter.
Eine Förderungsmöglichkeit durch die Agentur für Arbeit ist derzeit nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich. Sprechen Sie bitte direkt mit ihrem verantwortlichen Sachbearbeiter.
Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie von ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung
Ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung mitbringen, kann Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Arbeitsamt prüfen.
Zinsgünstiger Kredit der Bundesregierung nach Maßgabe der Förderungsbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gewährt ehemaligen Zeitsoldaten unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen. Weitere Informationen erhalten Sie von ihrem Sachbearbeiter.
Im Falle einer beruflichen Weiterbildung sind Lehrgangskosten als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzbar. Fragen Sie hierzu ihren Steuerberater
Nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme für berufliche Weiterbildungen bei der Stiftung Begabtenförderung beantragt werden.
Aufgrund einer krankheitsbedingten Umschulung können in bestimmten Fällen die Ausbildungskosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft finanziert werden. Fragen Sie hierzu ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Ratenzahlungsmodell, welches Ihnen ermöglicht, in kleinen angenehmen Raten Ihre komplette Ausbildung zu finanzieren. Sprechen Sie uns hierzu an oder schicken Sie uns eine Mail.
Als Zivildienstleistender haben Sie während ihrer Zivildienstzeit Anspruch auf finanzielle Bezuschussung ihrer Fortbildungsgebühren. Im Regelfall übernimmt das Bundesamt für Zivildienst 80% der Fortbildungsgebühren. Den genauen Maximalbetrag sowie die möglichen Sonderurlaubstage kann Ihnen ihr Zivildienstbeauftragter nennen.
Im Falle dieser Berufsausbildung können Sie unter den normalen gesetzlichen Bestimmungen Kindergeld beantragen