Wie buche ich die Lehrgänge? (SAN,RDH,RS)

Sie können auf drei Wegen die Lehrgänge buchen:

1. online unter: http://www.rdsm.de,

2. telefonisch: 089 - 724 34 11 oder

3. schriftlich.

Wann bekomme ich meine Lehrgangsunterlagen zugesandt?

Im Regelfall erhalten Sie spätestens drei Tage nach der Buchung die notwendigen Unterlagen zugesandt.

Welche Fördermittel bestehen für diese Ausbildung?

Ratenzahlung und Bildungskredit durch uns

Gerne erstellen wir Ihnen ein Ratenzahlungsmodell, welches Ihnen ermöglicht in kleinen angenehmen Raten ihre komplette Ausbildung zu finanzieren. Sprechen Sie uns hierzu an oder schicken Sie uns eine Mail an info@rdsm.de

Förderungen von Ausbildungen (z.B. zum Rettungssanitäter) für Zivildienstleistende durch das Bundesamt für Zivildienst

Als Zivildienstleistender haben Sie während ihrer Zivildienstzeit Anspruch auf finanzielle Bezuschussung ihrer Fortbildungsgebühren. Im Regelfall übernimmt das Bundesamt für Zivildienst 80% der Fortbildungsgebühren. Den genauen Maximalbetrag sowie die möglichen Sonderurlaubstage kann Ihnen ihr Zivildienstbeauftragter nennen.

Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gewährt ehemaligen Zeitsoldaten unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen. Weitere Informationen erhalten Sie von ihrem Sachbearbeiter.

Agentur für Arbeit

Eine Förderungsmöglichkeit durch die Agentur für Arbeit ist derzeit leider nicht möglich.

Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Rettungssanitäter?

Ja. Um mit der Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Zudem benötigen Sie einen aktuellen 16-stündigen Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 1 Jahr, Termine unter www.notfallmedizin.de), ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungzeugnis.

Wie lange dauert die Ausbildung und wie ist diese gegliedert?

Die Ausbildung dauert je nach Lehrgangsmodell zwischen 4 und 12 Monate. Sie benötigen nachfolgende Ausbildungsabschnitte um am Abschlusslehrgang zum / zur Rettungssanitäter/in (40 Std.) teilnehmen zu können.

 

Theoretische Ausbildung (mind. 160 Std.) entspricht SAN und RDH Kurs oder Blocklehrgang (SAN/RDH)

Rettungswagenpraktikum mind. 160 Std.,

Klinikpraktikum mind. 160 Std.

 

Beachten Sie bitte, dass diese Ausbildung laut gesetzlichen Vorgaben nicht verkürzbar ist.

Wie lange kann/darf ich mir für die Ausbildung Zeit lassen?

Laut RSanV (Rettungssanitäterverordnung) muss die Ausbildung zum / zur Rettungssanitäter/in in drei Jahren abgeschlossen sein. Im Einzelfall (Härtefallregelung) ist evtl. eine Verlängerung auf 3,5 Jahre möglich.

Vermitteln Sie die erforderlichen Praktikumsplätze?

Das Rettungswagenpraktikum kann in fast allen Fällen von unserer Schule organisiert werden. Das Klinikpraktikum muss vom Teilnehmer selbst organisiert werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Berater (Ansprechpartner in den Kliniken u.s.w.) jederzeit zur Verfügung.

Können Sie eine Unterkunft zur Verfügung stellen?

Uns liegen im Schnitt genügend Angebote der umliegenden Pensionen vor. Im Bedarfsfall übersenden wir Ihnen gerne die Liste der möglichen Unterkünfte.

Ist diese Ausbildung bundesweit anerkannt?

Ja. Die Rettungssanitäterausbildung findet nach den Empfehlungen des Bund-Länder- Ausschusses Rettungswesen nach dem 520h Programm statt und ermöglicht den bundesweiten Einsatz als Rettungssanitäter. Ebenfalls problemlos können Sie im Anschluss mit der verkürzten Ausbildung zum Rettungsassistenten beginnen.

Welche Möglichkeiten habe ich als Rettungssanitäter zu arbeiten und wie sieht die Arbeitsmarktsituation aus?

Als Rettungssanitäter können Sie im Krankentransport, als Fahrer eines Rettungstransport- oder Notarztwagens, als Leitstellendisponent oder im Sanitätsdienst eingesetzt werden. Ihr persönliches Engagement und die daraus resultierenden guten Leistungen machen Sie zu einem begehrten Mitarbeiter für Rettungsdienst- und Krankentransportunternehmen. Im Bedarfsfall beraten wir Sie gerne über mögliche zukünftige Einsatzgebiete in einem persönlichen Gespräch.

Kann ich die Schule besichtigen und / oder an einem kostenlosen Probeunterricht teilnehmen?

Selbstverständlich gerne. Wir bitten Sie allerdings um eine Terminvereinbarung über unser Schulbüro, da wir für ihren Besuch Zeit haben wollen und evtl. gleich alle ihre Fragen beantworten können.

Wie bewerbe ich mich um einen Ausbildungsplatz (RA Ausbildung)

Sie können sich auf zwei Wege bewerben:

schriftliche Bewerbung per Mail an: Serviceabteilung@rdsm. de oder

schriftlich an das:

Lehrinstitut für präklinische Rettungsmedizin

Abt. Berufsausbildung

Geisenhausenerstr. 11 a

81379 München

Was benötige ich zur Bewerbung? (Rettungsassistent)

Ihre Bewerbung sollte folgende Informationen enthalten:

  • kurzer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • Lichtbild

Wann bekomme ich eine Zu- oder Absage? (Rettungsassistent)

Im Regelfall vereinbaren wir spätestens eine Woche nach Eingang Ihrer Unterlagen ein persönliches Vorstellungsgespräch mit Ihnen.

Während dieses Gesprächs haben Sie die Möglichkeit, sowohl die Schule zu besichtigen, aber auch alle offenen Fragen zu stellen.

Welche Fördermittel bestehen für diese Ausbildung ? (Rettungsassistent)

Bafög

Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie von ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

 

Arbeitsamt

Ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung mitbringen, kann Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Arbeitsamt prüfen.

 

Bildungskredit

Zinsgünstiger Kredit der Bundesregierung nach Maßgabe der Förderungsbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gewährt ehemaligen Zeitsoldaten unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen. Weitere Informationen erhalten Sie von ihrem Sachbearbeiter.

 

Finanzamt

Im Falle einer beruflichen Weiterbildung sind Lehrgangskosten als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzbar. Fragen Sie hierzu ihren Steuerberater.

 

Stiftung Begabtenförderung

Nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme für berufliche Weiterbildungen bei der Stiftung Begabtenförderung beantragt werden.

 

Berufsgenossenschaften

Aufgrund einer krankheitsbedingten Umschulung können in bestimmten Fällen die Ausbildungskosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft finanziert werden. Fragen Sie hierzu ihren zuständigen Sachbearbeiter.

 

Ratenzahlung und Bildungskredit durch uns

Gerne erstellen wir Ihnen ein Ratenzahlungsmodell, welches Ihnen ermöglicht, in kleinen angenehmen Raten Ihre komplette Ausbildung zu finanzieren. Sprechen Sie uns hierzu an oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rdsm.de

 

Förderungen von Ausbildungen (z.B. zum Rettungssanitäter) für Zivildienstleistende durch das Bundesamt für Zivildienst

Als Zivildienstleistender haben Sie während ihrer Zivildienstzeit Anspruch auf finanzielle Bezuschussung ihrer Fortbildungsgebühren. Im Regelfall übernimmt das Bundesamt für Zivildienst 80% der Fortbildungsgebühren. Den genauen Maximalbetrag sowie die möglichen Sonderurlaubstage kann Ihnen Ihr Zivildienstbeauftragter nennen.

Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Rettungsassistent/in ?

Ja. Um mit der Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können.

Zudem benötigen Sie einen aktuellen 16-stündigen Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 1 Jahr, Termine unter www.notfallmedizin. de), ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungzeugnis.

Wie lange dauert die Ausbildung und wie ist diese gegliedert ? (Rettungsassistent)

Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil an der Berufsfachschule (1240 Std.) sowie einem Rettungswagenpraktikum von ca. 12 Monaten (1600 Std.) zusammen.

Kann ich das anschließende Rettungswagenpraktikum auch splitten? (Rettungsassistent)

Ja, die 1600 Std. können auch in mehreren Blöcken abgeleistet werden.

Sobald Sie die 1600 Std. Ausbildung absolviert haben, können Sie ihre Unterlagen nach erfolgreich bestandenen Abschlussgespräch bei der zuständigen Regierung einreichen und damit Ihre Urkunde „Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/ in“ beantragen.

Kann ich diese Ausbildung verkürzen? (Rettungsassistent)

Ja, als Rettungssanitäter/in und Gesundheits- und Krankenpfleger/in können Sie die Ausbildungszeit verkürzen.

Ebenso können ausgewählte medizinische Ausbildungen der Bundeswehr, der Polizei und Feuerwehr angerechnet werden.

Können Sie eine Unterkunft zur Verfügung stellen? (Rettungsassistent)

Uns liegen im Schnitt genügend Angebote der umliegenden Pensionen vor.

Im Bedarfsfall übersenden wir Ihnen gerne die Liste der möglichen Unterkünfte.

Ist diese Ausbildung bundesweit anerkannt? (Rettungsassistent)

Ja. Die Ausbildung wird durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG, Bundesgesetz) geregelt und wird deutschlandweit anerkannt.

Die Ausbildung zum/zur Rettungsassistent/in stellt eine Berufsausbildung dar.

Welche Möglichkeiten habe ich als Rettungsassistent/in zu arbeiten und wie sieht die Arbeitsmarktsituation aus?

Als Rettungsassistent/in können Sie im Krankentransport, als Beifahrer eines Rettungstransport- oder Notarztwagens, als Leitstellendisponent oder in der Luft- und Seerettung eingesetzt werden.

Auch der ausländische Markt gewinnt mehr und mehr an Beliebtheit und stellt für viele Rettungsassistentinnen/ Rettungsassistenten eine interessante Alternative zum deutschen Rettungsdienst dar.

Offene Fragen?

Sie können uns gerne zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichen oder alle Anfragen über unser Kontaktformular an uns senden.

Unsere Servicemitarbeiter stehen Ihnen gerne als Berater zur Verfügung.

Staatlich anerkannte Berufsfachschule

29.01.2011
ACLS Lehrgang der AHA (American Heart Association)

Nächster Lehrgang vom 10.-11.12.2011.

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04.07.2011
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin

80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Notfallmedizin

(Block A bis D) zum Erwerb

der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“

 

 

 

Kursort: München

Termin: 21. - 28.04.2012