Sie können auf drei Wegen die Lehrgänge buchen:
1. online unter: http://www.rdsm.de,
2. telefonisch: 089 - 724 34 11 oder
3. schriftlich.
Im Regelfall erhalten Sie spätestens drei Tage nach der Buchung die notwendigen Unterlagen zugesandt.
Ratenzahlung und Bildungskredit durch uns
Gerne erstellen wir Ihnen ein Ratenzahlungsmodell, welches Ihnen ermöglicht in kleinen angenehmen Raten ihre komplette Ausbildung zu finanzieren. Sprechen Sie uns hierzu an oder schicken Sie uns eine Mail an info@rdsm.de
Förderungen von Ausbildungen (z.B. zum Rettungssanitäter) für Zivildienstleistende durch das Bundesamt für Zivildienst
Als Zivildienstleistender haben Sie während ihrer Zivildienstzeit Anspruch auf finanzielle Bezuschussung ihrer Fortbildungsgebühren. Im Regelfall übernimmt das Bundesamt für Zivildienst 80% der Fortbildungsgebühren. Den genauen Maximalbetrag sowie die möglichen Sonderurlaubstage kann Ihnen ihr Zivildienstbeauftragter nennen.
Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gewährt ehemaligen Zeitsoldaten unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen. Weitere Informationen erhalten Sie von ihrem Sachbearbeiter.
Agentur für Arbeit
Eine Förderungsmöglichkeit durch die Agentur für Arbeit ist derzeit leider nicht möglich.
Ja. Um mit der Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Zudem benötigen Sie einen aktuellen 16-stündigen Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 1 Jahr, Termine unter www.notfallmedizin.de), ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungzeugnis.
Die Ausbildung dauert je nach Lehrgangsmodell zwischen 4 und 12 Monate. Sie benötigen nachfolgende Ausbildungsabschnitte um am Abschlusslehrgang zum / zur Rettungssanitäter/in (40 Std.) teilnehmen zu können.
Theoretische Ausbildung (mind. 160 Std.) entspricht SAN und RDH Kurs oder Blocklehrgang (SAN/RDH)
Rettungswagenpraktikum mind. 160 Std.,
Klinikpraktikum mind. 160 Std.
Beachten Sie bitte, dass diese Ausbildung laut gesetzlichen Vorgaben nicht verkürzbar ist.
Laut RSanV (Rettungssanitäterverordnung) muss die Ausbildung zum / zur Rettungssanitäter/in in drei Jahren abgeschlossen sein. Im Einzelfall (Härtefallregelung) ist evtl. eine Verlängerung auf 3,5 Jahre möglich.
Das Rettungswagenpraktikum kann in fast allen Fällen von unserer Schule organisiert werden. Das Klinikpraktikum muss vom Teilnehmer selbst organisiert werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Berater (Ansprechpartner in den Kliniken u.s.w.) jederzeit zur Verfügung.
Uns liegen im Schnitt genügend Angebote der umliegenden Pensionen vor. Im Bedarfsfall übersenden wir Ihnen gerne die Liste der möglichen Unterkünfte.
Ja. Die Rettungssanitäterausbildung findet nach den Empfehlungen des Bund-Länder- Ausschusses Rettungswesen nach dem 520h Programm statt und ermöglicht den bundesweiten Einsatz als Rettungssanitäter. Ebenfalls problemlos können Sie im Anschluss mit der verkürzten Ausbildung zum Rettungsassistenten beginnen.
Als Rettungssanitäter können Sie im Krankentransport, als Fahrer eines Rettungstransport- oder Notarztwagens, als Leitstellendisponent oder im Sanitätsdienst eingesetzt werden. Ihr persönliches Engagement und die daraus resultierenden guten Leistungen machen Sie zu einem begehrten Mitarbeiter für Rettungsdienst- und Krankentransportunternehmen. Im Bedarfsfall beraten wir Sie gerne über mögliche zukünftige Einsatzgebiete in einem persönlichen Gespräch.
Selbstverständlich gerne. Wir bitten Sie allerdings um eine Terminvereinbarung über unser Schulbüro, da wir für ihren Besuch Zeit haben wollen und evtl. gleich alle ihre Fragen beantworten können.
Sie können sich auf zwei Wege bewerben:
schriftliche Bewerbung per Mail an: Serviceabteilung@rdsm. de oder
schriftlich an das:
Lehrinstitut für präklinische Rettungsmedizin
Abt. Berufsausbildung
Geisenhausenerstr. 11 a
81379 München
Ihre Bewerbung sollte folgende Informationen enthalten:
Im Regelfall vereinbaren wir spätestens eine Woche nach Eingang Ihrer Unterlagen ein persönliches Vorstellungsgespräch mit Ihnen.
Während dieses Gesprächs haben Sie die Möglichkeit, sowohl die Schule zu besichtigen, aber auch alle offenen Fragen zu stellen.
Bafög
Auskünfte über Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie von ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Arbeitsamt
Ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung mitbringen, kann Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Arbeitsamt prüfen.
Bildungskredit
Zinsgünstiger Kredit der Bundesregierung nach Maßgabe der Förderungsbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gewährt ehemaligen Zeitsoldaten unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen. Weitere Informationen erhalten Sie von ihrem Sachbearbeiter.
Finanzamt
Im Falle einer beruflichen Weiterbildung sind Lehrgangskosten als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzbar. Fragen Sie hierzu ihren Steuerberater.
Stiftung Begabtenförderung
Nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme für berufliche Weiterbildungen bei der Stiftung Begabtenförderung beantragt werden.
Berufsgenossenschaften
Aufgrund einer krankheitsbedingten Umschulung können in bestimmten Fällen die Ausbildungskosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft finanziert werden. Fragen Sie hierzu ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Ratenzahlung und Bildungskredit durch uns
Gerne erstellen wir Ihnen ein Ratenzahlungsmodell, welches Ihnen ermöglicht, in kleinen angenehmen Raten Ihre komplette Ausbildung zu finanzieren. Sprechen Sie uns hierzu an oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rdsm.de
Förderungen von Ausbildungen (z.B. zum Rettungssanitäter) für Zivildienstleistende durch das Bundesamt für Zivildienst
Als Zivildienstleistender haben Sie während ihrer Zivildienstzeit Anspruch auf finanzielle Bezuschussung ihrer Fortbildungsgebühren. Im Regelfall übernimmt das Bundesamt für Zivildienst 80% der Fortbildungsgebühren. Den genauen Maximalbetrag sowie die möglichen Sonderurlaubstage kann Ihnen Ihr Zivildienstbeauftragter nennen.
Ja. Um mit der Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können.
Zudem benötigen Sie einen aktuellen 16-stündigen Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 1 Jahr, Termine unter www.notfallmedizin. de), ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungzeugnis.
Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil an der Berufsfachschule (1240 Std.) sowie einem Rettungswagenpraktikum von ca. 12 Monaten (1600 Std.) zusammen.
Ja, die 1600 Std. können auch in mehreren Blöcken abgeleistet werden.
Sobald Sie die 1600 Std. Ausbildung absolviert haben, können Sie ihre Unterlagen nach erfolgreich bestandenen Abschlussgespräch bei der zuständigen Regierung einreichen und damit Ihre Urkunde „Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/ in“ beantragen.
Ja, als Rettungssanitäter/in und Gesundheits- und Krankenpfleger/in können Sie die Ausbildungszeit verkürzen.
Ebenso können ausgewählte medizinische Ausbildungen der Bundeswehr, der Polizei und Feuerwehr angerechnet werden.
Uns liegen im Schnitt genügend Angebote der umliegenden Pensionen vor.
Im Bedarfsfall übersenden wir Ihnen gerne die Liste der möglichen Unterkünfte.
Ja. Die Ausbildung wird durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG, Bundesgesetz) geregelt und wird deutschlandweit anerkannt.
Die Ausbildung zum/zur Rettungsassistent/in stellt eine Berufsausbildung dar.
Als Rettungsassistent/in können Sie im Krankentransport, als Beifahrer eines Rettungstransport- oder Notarztwagens, als Leitstellendisponent oder in der Luft- und Seerettung eingesetzt werden.
Auch der ausländische Markt gewinnt mehr und mehr an Beliebtheit und stellt für viele Rettungsassistentinnen/ Rettungsassistenten eine interessante Alternative zum deutschen Rettungsdienst dar.
Sie können uns gerne zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichen oder alle Anfragen über unser Kontaktformular an uns senden.
Unsere Servicemitarbeiter stehen Ihnen gerne als Berater zur Verfügung.